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Mittel Einkauf

Lieferantengutschrift buchen

Gutschriften von Lieferanten richtig erfassen und Vorsteuer korrigieren

Verwendete Konten

Legende: S = Soll (Belastung), H = Haben (Gutschrift)

Überblick

Eine Lieferantengutschrift wird gebucht, wenn ein Lieferant eine Gutschrift für bereits erhaltene Waren oder Dienstleistungen ausstellt. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn Waren zurückgegeben wurden oder ein Preisnachlass gewährt wird. Die Buchung korrigiert die ursprüngliche Verbindlichkeit und mindert die Kosten sowie die abziehbare Vorsteuer.

Wann wird diese Buchung benötigt?

  • Ein Lieferant gewährt einen Preisnachlass nach der Rechnungsstellung.
  • Waren werden retourniert und der Kaufpreis wird gutgeschrieben.
  • Eine Rechnung wurde storniert und eine Gutschrift ausgestellt.
  • Es gibt eine Korrektur aufgrund von Qualitätsmängeln.

Buchungssatz

KontoBezeichnungSollHaben
1600 (SKR03) / 3300 (SKR04)Verbindlichkeiten aus Lieferungen und LeistungenBetrag
3400 (SKR03) / 5400 (SKR04)Wareneingang 19% VorsteuerBetrag
1576 (SKR03) / 1406 (SKR04)Abziehbare Vorsteuer 19%Betrag

Schritt-für-Schritt Anleitung

  1. Identifiziere die Gutschrift: Prüfe die erhaltene Gutschrift auf Korrektheit und Vollständigkeit. Notiere den Nettobetrag, die Vorsteuer und den Bruttobetrag.

  2. Berechne die Beträge: Bestimme den Anteil der Vorsteuer (19%) aus dem Nettobetrag der Gutschrift.

  3. Erfasse die Buchung: Buche den Bruttobetrag der Gutschrift auf das Verbindlichkeitskonto und den Nettobetrag auf das Wareneingangskonto. Die Vorsteuer wird auf das Vorsteuerkonto gebucht.

Praxisbeispiel mit Zahlen

Ausgangssituation: Ein Lieferant stellt eine Gutschrift über 1.190,00 € (inkl. 19% MwSt) für retournierte Waren aus.

Berechnung:

  • Nettobetrag: 1.000,00 €
  • Vorsteuer (19% von 1.000,00 €): 190,00 €
  • Bruttobetrag: 1.190,00 €

Buchung (SKR03):

  • Soll: Konto 1600 (SKR03) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.190,00 €
  • Haben: Konto 3400 (SKR03) Wareneingang 19% Vorsteuer 1.000,00 €
  • Haben: Konto 1576 (SKR03) Abziehbare Vorsteuer 19% 190,00 €

Buchung (SKR04):

  • Soll: Konto 3300 (SKR04) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.190,00 €
  • Haben: Konto 5400 (SKR04) Wareneingang 19% Vorsteuer 1.000,00 €
  • Haben: Konto 1406 (SKR04) Abziehbare Vorsteuer 19% 190,00 €

Wichtige Hinweise

  • Stelle sicher, dass die Gutschrift korrekt berechnet ist, bevor sie gebucht wird.
  • Prüfe, ob die Gutschrift steuerlich relevant ist, insbesondere bei innergemeinschaftlichen Erwerben.
  • Beachte, dass Gutschriften den Wareneinkauf und damit den Gewinn beeinflussen können.
  • Halte alle Belege ordentlich und nachvollziehbar für Prüfungen bereit.
  • Stelle sicher, dass die Vorsteuer korrekt abgezogen wird.

Häufige Fehler

  • Fehlerhafte Vorsteuerberechnung: Stelle sicher, dass die Vorsteuer korrekt aus dem Nettobetrag berechnet wird.
  • Falsche Kontierung: Vermeide es, die Beträge fälschlicherweise einem falschen Konto zuzuordnen.
  • Nichtberücksichtigung der Gutschrift: Übersehe nicht, dass die Gutschrift die Verbindlichkeiten mindert.

Rechtliche Grundlagen

Nach § 14c des Umsatzsteuergesetzes (UStG) müssen Gutschriften korrekt ausgestellt und verbucht werden. Die Vorsteuer ist nur abziehbar, wenn eine ordnungsgemäße Gutschrift vorliegt.

Tipps für die Praxis

  • Überprüfe regelmäßig: Kontrolliere regelmäßig die Gutschriften und ihre Buchungen, um Fehler frühzeitig zu erkennen.
  • Dokumentiere genau: Halte alle Gutschriftendokumente sorgfältig fest, um bei einer Prüfung alle erforderlichen Informationen zur Hand zu haben.
  • Nutze Buchhaltungssoftware: Automatisiere die Buchung, um Fehler zu vermeiden und Effizienz zu steigern.
  • Schulung: Sorge dafür, dass alle Mitarbeiter, die mit der Buchhaltung betraut sind, über die korrekte Vorgehensweise bei der Buchung von Gutschriften informiert sind.

Diese Vorlage hilft Dir, Lieferantengutschriften korrekt zu buchen und Fehler zu vermeiden, was zu einer präziseren Finanzbuchhaltung führt.

Rechtsquellen

Die folgenden BMF-Schreiben und Verwaltungsanweisungen bilden die rechtliche Grundlage für diesen Artikel:

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