Kfz-Kosten mit privatem Nutzungsanteil buchen
Betriebliche Kfz-Kosten mit pauschaler Privatnutzung (1%-Regelung) buchen
Kfz-Kosten-Rechner (1%-Regelung)
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Verwendete Konten
Überblick
Bei der Buchung von Kfz-Kosten mit privatem Nutzungsanteil geht es darum, die betrieblichen Kosten für ein Fahrzeug korrekt zu erfassen, wenn dieses teilweise privat genutzt wird. Diese Buchung wird benötigt, um den betrieblichen Anteil der Fahrzeugkosten von den privaten zu trennen und steuerlich korrekt abzubilden.
Wann wird diese Buchung benötigt?
- Wenn ein Firmenfahrzeug sowohl für betriebliche als auch private Zwecke genutzt wird.
- Bei der Abrechnung von Kfz-Kosten am Monats- oder Jahresende.
- Wenn eine Umsatzsteuervoranmeldung erstellt wird und die abziehbare Vorsteuer berücksichtigt werden muss.
- Bei der Vorbereitung des Jahresabschlusses, um den korrekten Betriebsaufwand zu ermitteln.
Buchungssatz
| Konto | Bezeichnung | Soll | Haben |
|---|---|---|---|
| 4510 / 6610 | Kfz-Betriebskosten | X | |
| 1576 / 1406 | Abziehbare Vorsteuer 19% | X | |
| 1200 / 1800 | Bank | X |
SKR03 / SKR04
Schritt-für-Schritt Anleitung
-
Ermittlung der Gesamtkosten
Erfasse alle anfallenden Kfz-Kosten (z.B. Treibstoff, Versicherung, Wartung) für den Abrechnungszeitraum. -
Privater Nutzungsanteil berechnen
Bestimme den prozentualen Anteil der privaten Nutzung des Fahrzeugs. Dieser kann durch Fahrtenbücher oder pauschale Regelungen festgelegt werden. Die pauschale Regelung ist oft die 1%-Regelung (1% des Bruttolistenpreises pro Monat). -
Betrieblicher Anteil ermitteln
Ziehe vom Gesamtkostenbetrag den privaten Nutzungsanteil ab, um den betrieblichen Anteil zu ermitteln. -
Vorsteuer berechnen
Berechne die abziehbare Vorsteuer aus dem betrieblichen Anteil der Kosten. -
Buchung durchführen
Buche die Kfz-Betriebskosten und die abziehbare Vorsteuer auf die entsprechenden Konten.
Praxisbeispiel mit Zahlen
Ausgangssituation: Ein Unternehmen hat im Monat Januar Kfz-Kosten in Höhe von 1.500€ brutto (inkl. 19% MwSt) und einen privaten Nutzungsanteil von 20%.
Berechnung:
- Gesamtkosten: 1.500€
- Privater Anteil: 20% von 1.500€ = 300€
- Betriebskosten: 1.500€ - 300€ = 1.200€
- Abziehbare Vorsteuer: 1.200€ × 19% / 119% = 191,60€
Buchung (SKR03):
- Soll: Konto 4510 (Kfz-Betriebskosten) 1.008,40€
- Soll: Konto 1576 (Abziehbare Vorsteuer 19%) 191,60€
- Haben: Konto 1200 (Bank) 1.200€
Buchung (SKR04):
- Soll: Konto 6610 (Kfz-Betriebskosten) 1.008,40€
- Soll: Konto 1406 (Abziehbare Vorsteuer 19%) 191,60€
- Haben: Konto 1800 (Bank) 1.200€
Oder als Tabelle:
| Konto | Bezeichnung | Soll | Haben | SKR |
|---|---|---|---|---|
| 4510 / 6610 | Kfz-Betriebskosten | 1.008,40€ | 03/04 | |
| 1576 / 1406 | Abziehbare Vorsteuer 19% | 191,60€ | 03/04 | |
| 1200 / 1800 | Bank | 1.200,00€ | 03/04 |
Wichtige Hinweise
- Stelle sicher, dass der private Nutzungsanteil korrekt ermittelt wird, da dies steuerlich relevant ist.
- Die Vorsteuer kann nur für den betrieblichen Anteil abgezogen werden.
- Bewahre alle Belege sorgfältig auf, um bei möglichen Prüfungen die Kosten nachvollziehbar darstellen zu können.
- Die Berechnung der abziehbaren Vorsteuer muss genau erfolgen, um steuerliche Korrektheit zu gewährleisten.
- Prüfe regelmäßig, ob sich der private Nutzungsanteil ändert und passe die Buchungen entsprechend an.
Häufige Fehler
- Falsche Berechnung des privaten Nutzungsanteils, was zu fehlerhaften Steuererklärungen führen kann.
- Nicht korrekte Aufteilung der Kfz-Kosten in betrieblich und privat.
- Vorsteuerabzug auf den gesamten Kostenbetrag, anstatt nur auf den betrieblichen Anteil.
Rechtliche Grundlagen
Die Buchung von Kfz-Kosten mit privatem Nutzungsanteil basiert auf den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes (§ 15 UStG) und den Regelungen zur privaten Nutzung von Firmenfahrzeugen gemäß Einkommensteuergesetz (§ 6 EStG).
Tipps für die Praxis
- Nutze ein Fahrtenbuch, um den privaten Nutzungsanteil genau dokumentieren zu können.
- Führe regelmäßige Kontrollen und Abstimmungen der Kfz-Kosten durch, um Abweichungen frühzeitig zu erkennen.
- Ziehe bei Unsicherheiten einen Steuerberater hinzu, um komplexe Sachverhalte korrekt zu klären.
- Überprüfe regelmäßig steuerliche Änderungen, die die Berechnung der privaten Nutzung beeinflussen könnten.
Rechtsquellen
Die folgenden BMF-Schreiben und Verwaltungsanweisungen bilden die rechtliche Grundlage für diesen Artikel:
- Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) (01.10.2010 (laufend aktualisiert), BStBl I Sondernummer 1/2010)
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