Innergemeinschaftlicher Erwerb buchen
Wareneinkauf aus dem EU-Ausland mit Erwerbssteuer verbuchen
Überblick
Beim innergemeinschaftlichen Erwerb geht es um den Kauf von Waren oder Dienstleistungen aus einem anderen EU-Land durch ein Unternehmen in Deutschland. Diese Buchung wird benötigt, um die steuerlichen Verpflichtungen korrekt abzubilden, da bei solchen Transaktionen sowohl Vorsteuer als auch Umsatzsteuer berücksichtigt werden müssen.
Wann wird diese Buchung benötigt?
- Beim Kauf von Waren aus einem anderen EU-Land, die direkt an Dein Unternehmen geliefert werden.
- Bei Dienstleistungen, die aus einem anderen EU-Land bezogen werden.
- Wenn Du regelmäßig Geschäfte mit Lieferanten aus anderen EU-Ländern machst.
- Wenn Du als Unternehmen in Deutschland umsatzsteuerpflichtig bist und innergemeinschaftliche Erwerbe hast.
Buchungssatz
| Konto | Bezeichnung | Soll | Haben |
|---|---|---|---|
| 3400 (SKR03) / 5400 (SKR04) | Wareneingang 19% Vorsteuer | X | |
| 1576 (SKR03) / 1406 (SKR04) | Abziehbare Vorsteuer 19% aus innergemeinschaftlichem Erwerb | Y | |
| 1600 (SKR03) / 3300 (SKR04) | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | X | |
| 1776 (SKR03) / 3806 (SKR04) | Umsatzsteuer 19% aus innergemeinschaftlichem Erwerb | Y |
Schritt-für-Schritt Anleitung
-
Wareneingang erfassen:
- Buche den Wareneingang auf das Konto 3400 (SKR03) / 5400 (SKR04). Dies erfasst den Wert der eingegangenen Ware.
-
Vorsteuer berechnen:
- Berechne die abziehbare Vorsteuer (19% des Warenwerts) und buche sie auf das Konto 1576 (SKR03) / 1406 (SKR04).
-
Verbindlichkeiten eintragen:
- Der gesamte Rechnungsbetrag wird als Verbindlichkeit auf das Konto 1600 (SKR03) / 3300 (SKR04) gebucht.
-
Umsatzsteuer erfassen:
- Berechne die Umsatzsteuer (ebenfalls 19% des Warenwerts) und buche sie auf das Konto 1776 (SKR03) / 3806 (SKR04).
Praxisbeispiel mit Zahlen
Ausgangssituation: Du kaufst Waren im Wert von 10.000€ von einem Lieferanten in Frankreich.
Berechnung:
- Wareneingang: 10.000€
- Abziehbare Vorsteuer: 10.000€ x 19% = 1.900€
- Umsatzsteuer: 10.000€ x 19% = 1.900€
Buchung:
| Konto | Bezeichnung | Soll | Haben |
|---|---|---|---|
| 3400 (SKR03) / 5400 (SKR04) | Wareneingang 19% Vorsteuer | 10.000,00€ | |
| 1576 (SKR03) / 1406 (SKR04) | Abziehbare Vorsteuer 19% aus innergemeinschaftlichem Erwerb | 1.900,00€ | |
| 1600 (SKR03) / 3300 (SKR04) | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 10.000,00€ | |
| 1776 (SKR03) / 3806 (SKR04) | Umsatzsteuer 19% aus innergemeinschaftlichem Erwerb | 1.900,00€ |
Wichtige Hinweise
- Achte darauf, dass die Umsatzsteuer und die Vorsteuer gleich hoch sind, um eine Neutralität zu erreichen.
- Der Erwerb muss in der Umsatzsteuervoranmeldung korrekt erfasst werden.
- Die Rechnungen sollten den Anforderungen der EU-Richtlinien entsprechen.
- Prüfe regelmäßig, ob Dein EU-Lieferant die Umsatzsteuer-ID korrekt angibt.
- Nutze die Zusammenfassende Meldung für innergemeinschaftliche Lieferungen.
Häufige Fehler
-
Falsche Kontenverwendung: Stelle sicher, dass die richtigen Konten verwendet werden, um die steuerlichen Pflichten korrekt zu erfassen.
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Fehlende Umsatzsteuer-ID des Lieferanten: Ohne gültige ID kann es zu steuerlichen Problemen kommen. Verifiziere die ID im Voraus.
-
Vergessen der Vorsteueranmeldung: Unbedingt die abziehbare Vorsteuer in der Umsatzsteuervoranmeldung angeben.
Rechtliche Grundlagen
Der innergemeinschaftliche Erwerb wird durch das Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt, insbesondere durch §§ 1a und 13b. Diese Paragraphen definieren die steuerliche Behandlung und die Pflichten des Unternehmers bei innergemeinschaftlichen Transaktionen.
Tipps für die Praxis
-
Regelmäßige Überprüfung der Steuer-ID: Verifiziere die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Deiner Lieferanten, um Probleme mit den Steuerbehörden zu vermeiden.
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Dokumentation: Halte alle relevanten Dokumente und Belege sorgfältig und ordnungsgemäß auf, um im Falle einer Prüfung vorbereitet zu sein.
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Automatisierung nutzen: Verwende Buchhaltungssoftware, die innergemeinschaftliche Transaktionen automatisch korrekt verbucht.
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Aktualität sicherstellen: Bleibe über Änderungen in den EU-Steuervorschriften auf dem Laufenden.
Diese Anleitung soll Dir helfen, den Buchungsvorgang für innergemeinschaftliche Erwerbe sicher und korrekt durchzuführen. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren.
Rechtsquellen
Die folgenden BMF-Schreiben und Verwaltungsanweisungen bilden die rechtliche Grundlage für diesen Artikel:
- BMF-Schreiben zu innergemeinschaftlichen Lieferungen (20.05.2022, BStBl I 2022, 738)
- Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) (01.10.2010 (laufend aktualisiert), BStBl I Sondernummer 1/2010)
- GoBD - Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern (28.11.2019, BStBl I 2019, 1269)
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