Eingangsrechnung mit Vorsteuer buchen
Lieferantenrechnungen richtig buchen und Vorsteuerabzug geltend machen
Vorsteuer-/MwSt-Rechner
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Verwendete Konten
Überblick
Bei der Buchung einer Eingangsrechnung mit Vorsteuer handelt es sich um die Erfassung von Waren- oder Dienstleistungen, die ein Unternehmen von einem Lieferanten bezieht. Diese Buchung ist notwendig, um die Kosten zu erfassen und die abziehbare Vorsteuer geltend zu machen, die später mit der Umsatzsteuer verrechnet werden kann.
Wann wird diese Buchung benötigt?
- Wenn dein Unternehmen Waren oder Dienstleistungen von einem Lieferanten kauft.
- Sobald du eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer erhältst.
- Bei der monatlichen oder quartalsweisen Buchhaltung zur Erfassung von Eingangsrechnungen.
- Bei der Vorbereitung der Umsatzsteuervoranmeldung.
Buchungssatz
| Konto | Bezeichnung | Soll | Haben |
|---|---|---|---|
| 3400 (SKR03) / 5400 (SKR04) | Wareneingang 19% Vorsteuer | Betrag | |
| 1576 (SKR03) / 1406 (SKR04) | Abziehbare Vorsteuer 19% | Betrag | |
| 1600 (SKR03) / 3300 (SKR04) | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | Betrag |
Schritt-für-Schritt Anleitung
- Rechnung prüfen: Kontrolliere die Rechnung auf die korrekte Ausweisung der Mehrwertsteuer (19%).
- Beträge erfassen: Trage den Nettobetrag auf das Konto Wareneingang 19% Vorsteuer (SKR03: 3400 / SKR04: 5400) und die Mehrwertsteuer auf das Konto Abziehbare Vorsteuer 19% (SKR03: 1576 / SKR04: 1406) ein.
- Verbindlichkeit buchen: Der Gesamtbetrag der Rechnung (inklusive Mehrwertsteuer) wird auf das Konto Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (SKR03: 1600 / SKR04: 3300) gebucht.
- Buchung vornehmen: Erstelle den Buchungssatz in deiner Buchhaltungssoftware oder deinem Buchhaltungsbuch.
Praxisbeispiel mit Zahlen
Ausgangssituation:
Dein Unternehmen kauft Waren im Wert von 1.000€ netto. Die Rechnung weist 19% Mehrwertsteuer aus.
Berechnung:
- Nettobetrag: 1.000€
- Vorsteuer (19% von 1.000€): 190€
- Rechnungsbetrag: 1.190€
Buchung:
| Konto | Bezeichnung | Soll | Haben |
|---|---|---|---|
| 3400 (SKR03) / 5400 (SKR04) | Wareneingang 19% Vorsteuer | 1.000,00€ | |
| 1576 (SKR03) / 1406 (SKR04) | Abziehbare Vorsteuer 19% | 190,00€ | |
| 1600 (SKR03) / 3300 (SKR04) | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.190,00€ |
Wichtige Hinweise
- Achte darauf, dass die Rechnung alle gesetzlichen Pflichtangaben enthält.
- Stelle sicher, dass die Vorsteuer nur abgezogen wird, wenn du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist.
- Verwende immer die aktuellen Kontenrahmen und Kontonummern.
- Bewahre die Originalrechnung für den Fall einer Steuerprüfung auf.
- Prüfe regelmäßig, ob alle Eingangsrechnungen erfasst wurden, um Fehler zu vermeiden.
Häufige Fehler
- Fehlerhafte Rechnung: Unvollständige oder fehlerhafte Rechnungen können den Vorsteuerabzug gefährden.
- Falsche Kontenwahl: Achte darauf, dass die richtigen Konten für die Buchung verwendet werden.
- Nicht erfasste Rechnungen: Stelle sicher, dass alle Eingangsrechnungen zeitnah erfasst werden, um das Risiko von Fehlern zu minimieren.
Rechtliche Grundlagen
Gemäß § 14 UStG muss eine Rechnung bestimmte Pflichtangaben enthalten, um den Vorsteuerabzug zu ermöglichen. Der Vorsteuerabzug selbst ist in § 15 UStG geregelt. Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie die gesetzlichen Vorgaben einhalten, um den Vorsteuerabzug rechtskonform geltend zu machen.
Tipps für die Praxis
- Halte deine Buchhaltungsunterlagen stets aktuell, um den Überblick zu behalten.
- Nutze Buchhaltungssoftware, die automatisch Konten zuordnet, um Fehler zu minimieren.
- Erstelle regelmäßige Berichte, um den Stand deiner Verbindlichkeiten im Auge zu behalten.
- Schaffe ein System zur zeitnahen Erfassung von Rechnungen, um Engpässe zu vermeiden.
Rechtsquellen
Die folgenden BMF-Schreiben und Verwaltungsanweisungen bilden die rechtliche Grundlage für diesen Artikel:
- Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) (01.10.2010 (laufend aktualisiert), BStBl I Sondernummer 1/2010)
- GoBD - Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern (28.11.2019, BStBl I 2019, 1269)
Verwandte Begriffe im Glossar
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