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Einfach Finanzen

Bankgebühren buchen

Kontoführungsgebühren und sonstige Bankkosten verbuchen

Verwendete Konten

Legende: S = Soll (Belastung), H = Haben (Gutschrift)

Überblick

Bankgebühren sind Kosten, die von der Bank für die Nutzung ihrer Dienstleistungen erhoben werden. Diese Buchung erfasst die Bankgebühren als betriebliche Aufwendungen und reduziert gleichzeitig den Bankguthabenbestand. Sie ist notwendig, um die finanzielle Situation des Unternehmens korrekt abzubilden und die Liquidität zu überwachen.

Wann wird diese Buchung benötigt?

  • Bei monatlichen Kontoführungsgebühren deiner Bank.
  • Wenn Überziehungszinsen aufgrund eines negativen Kontostands anfallen.
  • Bei Transaktionsgebühren durch internationale Überweisungen.
  • Für Gebühren beim Abheben von Bargeld im Ausland.

Buchungssatz

Hier ist der allgemeine Buchungssatz für Bankgebühren. Beachte, dass die Kontonummern je nach verwendetem Kontenrahmen (SKR03 oder SKR04) variieren.

KontoBezeichnungSollHaben
4970 (SKR03) / 6855 (SKR04)Nebenkosten des Geldverkehrs50 €
1200 (SKR03) / 1800 (SKR04)Bank50 €

Wichtige Kontenreferenz:

  • Bank: SKR03=1200, SKR04=1800
  • Nebenkosten des Geldverkehrs: SKR03=4970, SKR04=6855

Schritt-für-Schritt Anleitung

  1. Kontobewegung prüfen: Überprüfe deine Kontoauszüge regelmäßig auf abgebuchte Bankgebühren.
  2. Relevantes Konto identifizieren: Ordne die Bankgebühren dem Konto “Nebenkosten des Geldverkehrs” zu. Nutze Konto 4970 (SKR03) oder 6855 (SKR04).
  3. Buchungssatz erstellen: Erstelle den Buchungssatz, indem du den Betrag im Soll des Kontos “Nebenkosten des Geldverkehrs” und im Haben des Kontos “Bank” verbuchst.
  4. Eintrag ins Buchhaltungsprogramm: Erfasse die Buchung in deinem Buchhaltungsprogramm unter Verwendung der korrekten Kontonummern und Beträge.

Praxisbeispiel mit Zahlen

Ausgangssituation: Deine Bank belastet dir monatlich 50 € an Kontoführungsgebühren.

Berechnung: Die gesamte Bankgebühr beträgt 50 €.

Buchung: Soll Nebenkosten des Geldverkehrs 4970 (SKR03) / 6855 (SKR04) an Haben Bank 1200 (SKR03) / 1800 (SKR04) 50,00 €

Oder als Tabelle:

KontoBezeichnungSollHaben
4970 (SKR03) / 6855 (SKR04)Nebenkosten des Geldverkehrs50 €
1200 (SKR03) / 1800 (SKR04)Bank50 €

Wichtige Hinweise

  • Achte darauf, dass die Beträge korrekt erfasst werden, um die Liquidität nicht falsch darzustellen.
  • Berücksichtige die Bankgebühren in deiner Liquiditätsplanung.
  • Prüfe regelmäßig auf mögliche Änderungen der Bankgebühren durch deine Bank.
  • Verwende die Kontenbezeichnungen exakt, um Verwechslungen zu vermeiden.
  • Dokumentiere alle Kontoauszüge sorgfältig für eventuelle Nachfragen durch das Finanzamt.

Häufige Fehler

  • Falsches Konto verwenden: Stelle sicher, dass du die Gebühren auf dem Konto 4970 (SKR03) / 6855 (SKR04) und nicht auf einem anderen Ausgabenkonto buchst.
  • Nicht gebuchte Gebühren: Übersehe keine Bankgebühren, da dies zu einer unvollständigen Buchhaltung führt.
  • Falsche Beträge: Prüfe die Beträge genau, um Fehler bei der Erfassung zu vermeiden.

Rechtliche Grundlagen

Nach § 238 HGB besteht die Pflicht zur ordnungsgemäßen Buchführung. Alle Geschäftsfälle müssen vollständig und korrekt erfasst werden, was auch die Buchung von Bankgebühren umfasst. Gemäß § 4 Abs. 4 EStG sind Betriebsausgaben alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind, zu denen auch Bankgebühren zählen.

Tipps für die Praxis

  • Regelmäßige Kontenprüfung: Überprüfe monatlich deine Kontoauszüge, um alle Gebühren rechtzeitig zu buchen.
  • Automatisierung nutzen: Setze auf Buchhaltungssoftware, die Bankbewegungen automatisch importiert und vorschlägt, wie diese zu buchen sind.
  • Verhandeln mit der Bank: Kläre mit deiner Bank, ob es Möglichkeiten gibt, die Gebühren zu reduzieren.
  • Budget für Bankgebühren: Plane ein monatliches Budget für Bankgebühren, um Überraschungen zu vermeiden.

Mit dieser Vorlage bist du bestens gerüstet, um Bankgebühren in deiner Buchhaltung korrekt und effizient zu erfassen.

Rechtsquellen

Die folgenden BMF-Schreiben und Verwaltungsanweisungen bilden die rechtliche Grundlage für diesen Artikel:

Verwandte Begriffe im Glossar

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