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Mittel Anlagevermögen

Anlagevermögen kaufen und aktivieren

Anschaffung von langfristigen Wirtschaftsgütern richtig buchen

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Verwendete Konten

Legende: S = Soll (Belastung), H = Haben (Gutschrift)

Überblick

Beim Kauf und der Aktivierung von Anlagevermögen, wie technische Anlagen und Maschinen, geht es darum, diese Investitionen korrekt in der Buchhaltung zu erfassen. Diese Buchung ist erforderlich, wenn ein Unternehmen neue Maschinen erwirbt und die Vorsteuer geltend machen möchte.

Wann wird diese Buchung benötigt?

  • Beim Kauf einer neuen Maschine zur Produktionserweiterung
  • Beim Erwerb von technischen Anlagen für den Betrieb
  • Bei der Ersetzung alter Maschinen durch neue
  • Beim Kauf von Maschinen auf Kredit, wobei die Zahlung direkt vom Bankkonto erfolgt

Buchungssatz

KontoBezeichnungSollHaben
0030/0260Technische Anlagen und Maschinen (SKR03/SKR04)X €
1576/1406Abziehbare Vorsteuer 19% (SKR03/SKR04)X €
1200/1800Bank (SKR03/SKR04)X €

Schritt-für-Schritt Anleitung

  1. Rechnung prüfen: Stelle sicher, dass die Rechnung korrekt ist und alle notwendigen Informationen enthält, wie den Kaufpreis und die ausgewiesene Mehrwertsteuer.

  2. Kaufpreis ermitteln: Teile den Nettobetrag und die Mehrwertsteuer auf. Der Nettobetrag wird auf das Konto für technische Anlagen und Maschinen gebucht (SKR03: 0030, SKR04: 0260), die Mehrwertsteuer auf das Vorsteuerkonto (SKR03: 1576, SKR04: 1406).

  3. Buchung vornehmen: Erfasse den Betrag vom Bankkonto (SKR03: 1200, SKR04: 1800) auf der Haben-Seite, um die Zahlung zu dokumentieren.

Praxisbeispiel mit Zahlen

Ausgangssituation:

Ein mittelständisches Unternehmen kauft eine neue Maschine für 10.000 € netto. Die Mehrwertsteuer beträgt 19%, also 1.900 €. Die Zahlung erfolgt direkt vom Bankkonto.

Berechnung:

  • Nettobetrag: 10.000 €
  • Mehrwertsteuer (19%): 1.900 €
  • Gesamtbetrag: 11.900 €

Buchung:

KontoBezeichnungSollHaben
0030/0260Technische Anlagen und Maschinen (SKR03/SKR04)10.000,00 €
1576/1406Abziehbare Vorsteuer 19% (SKR03/SKR04)1.900,00 €
1200/1800Bank (SKR03/SKR04)11.900,00 €

Wichtige Hinweise

  • Stelle sicher, dass die Rechnung alle steuerlichen Anforderungen erfüllt.
  • Achte darauf, dass die Maschine tatsächlich in Betrieb genommen wird, um die Aktivierung zu rechtfertigen.
  • Die Vorsteuer darf nur abgezogen werden, wenn das Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt ist.
  • Halte die Rechnungen gut dokumentiert für die Steuerprüfung.
  • Prüfe, ob die Maschine über mehrere Jahre abgeschrieben werden muss. Beachte hierbei die aktuellen Regelungen zur Digital-AfA (BMF 22.02.2021): Software/Hardware Nutzungsdauer = 1 Jahr.

Häufige Fehler

  • Fehlerhafte Rechnungsangaben: Falsche oder unvollständige Rechnungen können den Vorsteuerabzug gefährden.
  • Falsche Kontenzuordnung: Achte darauf, dass der Nettobetrag und die Mehrwertsteuer auf die richtigen Konten gebucht werden.

Rechtliche Grundlagen

Nach § 15 Umsatzsteuergesetz (UStG) darf die Vorsteuer nur abgezogen werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Zudem sollte die Aktivierung des Anlagevermögens nach § 246 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) erfolgen.

Tipps für die Praxis

  • Rechnungsprüfung: Kontrolliere jede Rechnung sorgfältig, um sicherzustellen, dass sie den steuerlichen Anforderungen entspricht.
  • Dokumentation: Halte alle relevanten Dokumente und Belege bereit, um bei einer Steuerprüfung vorbereitet zu sein.
  • Abstimmung mit Steuerberater: Konsultiere bei Unsicherheiten einen Steuerberater, um fehlerhafte Buchungen zu vermeiden.
  • Langfristige Planung: Berücksichtige die Abschreibung der Maschine in deiner langfristigen Finanzplanung.

Diese Vorlage hilft Dir, den Prozess des Kaufs und der Aktivierung von Anlagevermögen in Deinem Unternehmen klar zu verstehen und korrekt zu buchen. Indem Du die oben beschriebenen Schritte befolgst, kannst Du sicherstellen, dass alle Buchungen ordnungsgemäß und gesetzeskonform durchgeführt werden.

Rechtsquellen

Die folgenden BMF-Schreiben und Verwaltungsanweisungen bilden die rechtliche Grundlage für diesen Artikel:

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