Konto 8600
Sonstige betriebliche Erträge
Kontonummer
8600
Kontoart
Ertrag
Kategorie
Sonstige betriebliche Erträge
Zusammenfassung
Das Konto 8600 im SKR03 (oder vergleichbare Konten in anderen Kontenrahmen) erfasst alle betrieblichen Erträge, die nicht aus dem Kerngeschäft des Unternehmens stammen. Dazu gehören beispielsweise Versicherungserstattungen, Schadensersatzzahlungen, Kostenerstattungen, die Auflösung von [Rückstellungen](/lexikon/glossar/rueckstellungen “Rückstellungen - Definition und Bedeutung”) und Mieteinnahmen aus der Vermietung von Nebenräumen.
Verwendungszweck
Auf diesem Konto werden folgende Geschäftsvorfälle gebucht:
- Versicherungserstattungen (z.B. nach einem Sachschaden)
- Schadensersatzzahlungen (z.B. aufgrund eines Vertragsbruchs)
- Kostenerstattungen (z.B. von Kunden oder Lieferanten)
- Auflösung von Rückstellungen (z.B. wenn eine Rückstellung nicht mehr benötigt wird)
- Mieteinnahmen aus der Vermietung von Nebenräumen (wenn dies nicht das Hauptgeschäft ist)
- Zuschüsse und Subventionen (sofern diese nicht direkt mit dem Kerngeschäft verbunden sind)
- Provisionserträge (wenn diese nicht zum üblichen Geschäftsbetrieb gehören)
- Kursgewinne (z.B. aus dem Verkauf von Wertpapieren, sofern dies nicht zum Kerngeschäft gehört)
Steuerliche Aspekte
Steuerpflicht: Grundsätzlich sind alle betrieblichen Erträge steuerpflichtig. Sie erhöhen den Gewinn des Unternehmens und unterliegen somit der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer.
Umsatzsteuer: Die Behandlung der Umsatzsteuer hängt vom jeweiligen Geschäftsvorfall ab.
- Versicherungserstattungen sind in der Regel umsatzsteuerfrei.
- Kostenerstattungen können umsatzsteuerpflichtig sein (meist 19% USt), wenn sie im Zusammenhang mit einer umsatzsteuerpflichtigen Leistung stehen.
- Die Auflösung von Rückstellungen führt im Auflösungsjahr zu einem steuerpflichtigen Ertrag.
- Mieteinnahmen können umsatzsteuerpflichtig sein, es sei denn, es liegt eine Ausnahme vor (z.B. Vermietung zu Wohnzwecken).
Buchungsbeispiele
Die folgenden Buchungsbeispiele zeigen, wie die genannten Geschäftsvorfälle auf dem Konto 8600 (SKR03) und den entsprechenden Konten in den Kontenrahmen SKR04 und SKR05 gebucht werden.
1. Versicherungserstattung (Sachschaden):
| Konto | SKR03 | SKR04 | SKR05 | Betrag |
|---|---|---|---|---|
| Bank | 1200 | 1800 | 1200 | 5.000,00 € |
| Sonstige betriebliche Erträge | 8600 | 4000 | 5900 |
Buchungssatz: Soll Bank 1200 (SKR03) / 1800 (SKR04) / 1200 (SKR05) an Haben Sonstige betriebliche Erträge 8600 (SKR03) / 4000 (SKR04) / 5900 (SKR05)
2. Schadensersatz:
| Konto | SKR03 | SKR04 | SKR05 | Betrag |
|---|---|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1400 | 1200 | 1360 | 3.000,00 € |
| Sonstige betriebliche Erträge | 8600 | 4000 | 5900 |
Buchungssatz: Soll Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1400 (SKR03) / 1200 (SKR04) / 1360 (SKR05) an Haben Sonstige betriebliche Erträge 8600 (SKR03) / 4000 (SKR04) / 5900 (SKR05)
3. Kostenerstattung mit USt (19%):
| Konto | SKR03 | SKR04 | SKR05 | Betrag |
|---|---|---|---|---|
| Bank | 1200 | 1800 | 1200 | 1.190,00 € |
| Sonstige betriebliche Erträge | 8600 | 4000 | 5900 | |
| Umsatzsteuer 19% | 1776 | 3806 | 3730 |
Buchungssatz: Soll Bank 1200 (SKR03) / 1800 (SKR04) / 1200 (SKR05) an Haben Sonstige betriebliche Erträge 8600 (SKR03) / 4000 (SKR04) / 5900 (SKR05) und an Haben Umsatzsteuer 19% 1776 (SKR03) / 3806 (SKR04) / 3730 (SKR05)
4. Auflösung Rückstellung:
| Konto | SKR03 | SKR04 | SKR05 | Betrag |
|---|---|---|---|---|
| Sonstige Rückstellungen | 0955 | 3050 | 2330 | 2.000,00 € |
| Sonstige betriebliche Erträge | 8600 | 4000 | 5900 |
Buchungssatz: Soll Sonstige Rückstellungen 0955 (SKR03) / 3050 (SKR04) / 2330 (SKR05) an Haben Sonstige betriebliche Erträge 8600 (SKR03) / 4000 (SKR04) / 5900 (SKR05)
5. Mieteinnahme Nebenraum:
| Konto | SKR03 | SKR04 | SKR05 | Betrag |
|---|---|---|---|---|
| Bank | 1200 | 1800 | 1200 | 500,00 € |
| Sonstige betriebliche Erträge | 8600 | 4000 | 5900 |
Buchungssatz: Soll Bank 1200 (SKR03) / 1800 (SKR04) / 1200 (SKR05) an Haben Sonstige betriebliche Erträge 8600 (SKR03) / 4000 (SKR04) / 5900 (SKR05)
Häufige Fehler und Fallstricke
- Verwechslung mit Umsatzerlösen: Umsatzerlöse aus dem Kerngeschäft gehören auf die entsprechenden Erlöskonten (z.B. 8400 - Erlöse 19% USt im SKR03 oder 4400 im SKR04), nicht auf das Konto 8600.
- Umsatzsteuer vergessen: Bei Kostenerstattungen und Mieteinnahmen muss geprüft werden, ob Umsatzsteuer anfällt.
- Private Erträge: Private Versicherungserstattungen oder andere private Einkünfte dürfen nicht auf betrieblichen Konten gebucht werden.
- Falsche Rückstellungsauflösung: Die Auflösung von Rückstellungen muss korrekt dokumentiert und im richtigen Zeitraum erfasst werden.
- Direkte Verbuchung von Investitionszuschüssen: Investitionszuschüsse sind ggf. zu aktivieren und über die Nutzungsdauer abzuschreiben, anstatt sie sofort als Ertrag zu verbuchen.
- Fehlende Periodenabgrenzung: Erträge müssen dem Wirtschaftsjahr zugeordnet werden, in dem sie entstanden sind.
- Nicht-betriebliche Erträge: Erträge, die nicht mit dem Betrieb in Zusammenhang stehen, dürfen nicht auf dem Konto 8600 gebucht werden.
Rechtstipps und Best Practices
Versicherungen:
- Schäden zeitnah der Versicherung melden.
- Die Dokumentation des Schadens sollte vollständig sein.
- Die Schadensregulierung sollte überwacht werden.
- Die Erstattung ist als Ertrag zu buchen.
Rückstellungen:
- Rückstellungen sind jährlich zu prüfen, um festzustellen, ob sie noch erforderlich sind.
- Die Auflösung von Rückstellungen ist als Ertrag zu buchen.
- Eine Überdotierung von Rückstellungen sollte vermieden werden.
Kostenerstattungen:
- Es ist zu prüfen, ob Umsatzsteuer anfällt.
- Es ist zu klären, ob es sich um einen durchlaufenden Posten oder einen Ertrag handelt.
- Die vertraglichen Grundlagen sollten geklärt sein.
Subventionen:
- Ein Verwendungsnachweis ist zu erbringen.
- Es ist zu prüfen, ob ein Rückzahlungsvorbehalt besteht.
- Die steuerliche Behandlung (sofortiger Ertrag oder Aktivierung) ist zu prüfen.