SKR04 Aufwand Sonstige betriebliche Aufwendungen

Konto 7210

Buchführungskosten

Kontonummer

7210

Kontoart

Aufwand

Kategorie

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Zusammenfassung

Das Konto 7210 “Buchführungskosten” im SKR04 Kontenrahmen erfasst Aufwendungen für externe Dienstleistungen im Bereich der Buchführung. Es gehört zu den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und dient der transparenten Darstellung der Kosten, die durch Buchhaltungsdienstleistungen entstehen.

Verwendungszweck

Das Konto 7210 wird verwendet, um Aufwendungen zu erfassen, die bei der Inanspruchnahme von externen Buchführungsdienstleistungen anfallen. Dazu gehören beispielsweise Honorare für Steuerberater, die Erstellung von Jahresabschlüssen oder die laufende Buchführung durch externe Dienstleister. Dieses Konto ist besonders relevant für Unternehmen, die keine eigene Buchhaltungsabteilung haben und auf externe Expertise angewiesen sind.

Ein typischer Anwendungsfall ist die monatliche Abrechnung von Buchführungsdienstleistungen durch einen Steuerberater. Hierbei werden die Kosten für die Erstellung der monatlichen Finanzbuchhaltung, inklusive der Auswertung und Besprechung, auf diesem Konto verbucht. Ein weiteres Beispiel wäre die einmalige Erstellung eines Jahresabschlusses durch einen externen Buchhaltungsdienstleister.

Das Konto 7210 wird auch bei der Beauftragung von spezialisierten Dienstleistungen genutzt, wie etwa der Durchführung von Betriebsprüfungen durch externe Berater. Diese Kosten müssen klar von internen Aufwendungen getrennt werden, um eine genaue Kostenkontrolle zu gewährleisten.

Steuerliche Aspekte

Buchführungskosten sind in der Regel als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig und mindern somit das zu versteuernde Einkommen des Unternehmens. Bei der Buchung ist darauf zu achten, dass die Aufwendungen GoBD-konform erfasst werden, um den Anforderungen der ordnungsgemäßen Buchführung und der Nachprüfbarkeit zu genügen.

Die auf den Buchführungsdienstleistungen anfallende Umsatzsteuer kann als Vorsteuer geltend gemacht werden, sofern das Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Die Rechnungen der Dienstleister müssen daher immer die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthalten, um den Vorsteuerabzug zu sichern.

Besonderheiten ergeben sich, wenn die Buchführungsdienstleistungen aus dem Ausland bezogen werden. In solchen Fällen sind die Regelungen des Reverse-Charge-Verfahrens zu beachten, wobei der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet.

Buchungsbeispiele

Beispiel 1: Monatliche Buchführungsdienstleistung

Soll: 7210 Buchführungskosten – 1.000 €
Haben: 4400 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen – 1.190 €
Haben: 1576 Abziehbare Vorsteuer – 190 €

Ein Steuerberater stellt monatlich seine Dienstleistungen für die laufende Buchführung in Rechnung, inklusive 19% Umsatzsteuer.

Beispiel 2: Jahresabschluss durch Steuerberater

Soll: 7210 Buchführungskosten – 2.500 €
Haben: 4400 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen – 2.975 €
Haben: 1576 Abziehbare Vorsteuer – 475 €

Ein externer Steuerberater erstellt den Jahresabschluss des Unternehmens.

Beispiel 3: Betriebsprüfung durch externen Berater

Soll: 7210 Buchführungskosten – 3.000 €
Haben: 4400 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen – 3.570 €
Haben: 1576 Abziehbare Vorsteuer – 570 €

Ein externer Berater wird für eine Betriebsprüfung engagiert.

Häufige Fehler und Fallstricke

  • Falsche Kontierung von internen Aufwendungen: Interne Buchführungskosten gehören nicht auf dieses Konto.
  • Nichtbeachtung der GoBD: Fehlende Nachprüfbarkeit aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Belege.
  • Vorsteuerabzug ohne korrekte Rechnung: Fehlender Vorsteuerabzug, weil die Rechnung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
  • Nichtbeachtung des Reverse-Charge-Verfahrens: Fehler bei der Buchung von Dienstleistungen aus dem Ausland.
  • Vermischung unterschiedlicher Kostenarten: Externe Buchführungskosten sollten nicht mit anderen Beratungsleistungen vermischt werden.
  • Unklare Abgrenzung bei gemischten Dienstleistungen: Teilweise nicht buchführungsspezifische Dienstleistungen müssen klar abgegrenzt werden.

Rechtstipps und Best Practices

  • Belegprüfung: Stellen Sie sicher, dass alle Rechnungen vollständig und korrekt sind, um den Vorsteuerabzug nicht zu gefährden.
  • Dokumentation: Führen Sie eine sorgfältige Dokumentation aller Buchführungskosten, um bei Prüfungen schnell Auskunft geben zu können.
  • Trennung von Kostenarten: Trennen Sie Buchführungskosten von anderen Beratungs- und Dienstleistungskosten, um eine klare Kostenstruktur zu gewährleisten.
  • Regelmäßige Überprüfung: Überprüfen Sie regelmäßig die Buchungen auf diesem Konto, um Fehler frühzeitig zu erkennen.
  • Aufbewahrungspflichten beachten: Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen mindestens zehn Jahre lang auf, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen.