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SKR04 Passiva Rückstellungen

Konto 2320

Steuerrückstellungen

Kontonummer

2320

Kontoart

Passiva

Kategorie

Rückstellungen

Zusammenfassung

Das Buchungskonto 2320 “Steuerrückstellungen” im [SKR04](/lexikon/glossar/skr04 “SKR04 - Definition und Bedeutung”) [Kontenrahmen](/lexikon/glossar/kontenrahmen “Kontenrahmen - Definition und Bedeutung”) dient der Erfassung von [Rückstellungen](/lexikon/glossar/rueckstellungen “Rückstellungen - Definition und Bedeutung”) für Steuerverpflichtungen, die wahrscheinlich sind oder deren Höhe noch ungewiss ist, aber sich auf vergangene oder laufende Geschäftsjahre beziehen. Es handelt sich um ein Passivkonto, das in der [Bilanz](/lexikon/glossar/bilanz “Bilanz - Definition und Bedeutung”) auf der Passivseite ausgewiesen wird und dazu beiträgt, die finanzielle Situation des Unternehmens realistischer und periodengerecht abzubilden. Steuerrückstellungen sind notwendig, um zukünftige Steuerzahlungen, die aus der aktuellen Geschäftstätigkeit resultieren, zu berücksichtigen.

Verwendungszweck

Das Konto 2320 “Steuerrückstellungen” wird verwendet, um erwartete Steuerverpflichtungen zu erfassen, die sich auf vergangene Geschäftsvorfälle beziehen, jedoch erst in der Zukunft fällig werden oder deren genaue Höhe noch nicht feststeht. Dies ist besonders relevant für Ertragssteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer), Umsatzsteuernachzahlungen, Grundsteuer und andere steuerliche Verpflichtungen, die noch nicht genau beziffert werden können.

Ein praxisnaher Anwendungsfall ist die Erfassung von Rückstellungen für die Körperschaftsteuer am Ende des Geschäftsjahres. Da die endgültige Steuerlast erst nach Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärung feststeht, müssen Unternehmen eine Rückstellung bilden, um die erwarteten Steuerzahlungen zu berücksichtigen.

Ein weiteres Beispiel ist die Rückstellung für Gewerbesteuer, die ebenfalls erst nach Abschluss des Geschäftsjahres genau berechnet werden kann. Hierbei wird der voraussichtliche Steuerbetrag geschätzt und auf dem Konto 2320 gebucht, um die zukünftige Belastung zu berücksichtigen. Auch Umsatzsteuernachzahlungen, die aufgrund von Betriebsprüfungen entstehen können, werden hier berücksichtigt.

Rückstellungen sind notwendig, um den Periodenabgrenzungsgrundsatz zu erfüllen und die finanzielle Lage des Unternehmens korrekt darzustellen. Sie tragen dazu bei, dass Gewinne nicht überbewertet werden und die Liquidität des Unternehmens für zukünftige Steuerzahlungen gesichert ist. Die Höhe der Rückstellung muss auf einer sorgfältigen Schätzung beruhen und alle relevanten Informationen berücksichtigen.

Steuerliche Aspekte

Steuerrückstellungen müssen gemäß den Vorschriften der Abgabenordnung (AO), des Einkommensteuergesetzes (EStG), des Körperschaftsteuergesetzes (KStG), des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) und den [GoBD](/lexikon/glossar/gobd “GoBD - Definition und Bedeutung”) (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) korrekt erfasst, bewertet und dokumentiert werden. Die Bildung von Steuerrückstellungen ist steuerlich zulässig und notwendig, um den tatsächlichen Gewinn periodengerecht und korrekt auszuweisen.

Es ist wichtig zu beachten, dass Steuerrückstellungen selbst nicht umsatzsteuerrelevant sind, da es sich um interne Kalkulationen für erwartete Steuerverpflichtungen handelt. Die zugrunde liegenden Sachverhalte (z.B. Umsätze), die zur Umsatzsteuer führen, sind jedoch umsatzsteuerrelevant. Die Bildung und Auflösung von Steuerrückstellungen müssen in der Buchhaltung nachvollziehbar und nachprüfbar sein, um bei Betriebsprüfungen keine Probleme zu verursachen. Die Schätzung der Rückstellung muss auf einer vernünftigen Grundlage beruhen und darf nicht willkürlich erfolgen.

Besonderheiten bestehen bei der Höhe der Rückstellungen: Diese sollten so genau wie möglich geschätzt werden, um eine Über- oder Unterbewertung der Steuerlast zu vermeiden. Änderungen in den Steuergesetzen, der Rechtsprechung oder in der Unternehmenssituation können Anpassungen der Rückstellungen erforderlich machen. Eine zu hohe Rückstellung kann den Gewinn unnötig mindern, während eine zu niedrige Rückstellung zu einer Nachzahlung mit Zinsen führen kann.

Buchungsbeispiele

Beispiel 1: Rückstellung für Körperschaftsteuer

Ein Unternehmen erwartet eine Körperschaftsteuerzahlung in Höhe von 10.000 € für das abgelaufene Geschäftsjahr. Die Rückstellung wird gebildet, um diese zukünftige Verbindlichkeit zu erfassen.

  • SKR03: Soll: 0951 Steuerrückstellungen an Haben: 9600 Steueraufwand aus Einkommen und Ertrag
  • SKR04: Soll: 2320 Steuerrückstellungen an Haben: 7500 Steueraufwand
  • SKR05: Soll: 2320 Steuerrückstellungen an Haben: 7500 Steueraufwand

Buchungssatz:

Konto (SKR03)Konto (SKR04)Konto (SKR05)BezeichnungSollHaben
095123202320Steuerrückstellungen10.000,00 €
960075007500Steueraufwand aus Einkommen und Ertrag10.000,00 €

Beispiel 2: Anpassung der Gewerbesteuerrückstellung

Nach Erstellung der Steuererklärung ergibt sich eine Anpassung der Gewerbesteuerrückstellung um 5.000 €, da die tatsächliche Steuerlast höher ausfällt als ursprünglich geschätzt.

  • SKR03: Soll: 9610 Gewerbesteuer an Haben: 0951 Steuerrückstellungen
  • SKR04: Soll: 7510 Gewerbesteuer an Haben: 2320 Steuerrückstellungen
  • SKR05: Soll: 7510 Gewerbesteuer an Haben: 2320 Steuerrückstellungen

Buchungssatz:

Konto (SKR03)Konto (SKR04)Konto (SKR05)BezeichnungSollHaben
961075107510Gewerbesteuer5.000,00 €
095123202320Steuerrückstellungen5.000,00 €

Beispiel 3: Auflösung der Steuerrückstellung

Nach Zahlung der tatsächlichen Steuer wird die Rückstellung in Höhe von 8.000 € aufgelöst, da diese Verbindlichkeit nun beglichen ist.

  • SKR03: Soll: 0951 Steuerrückstellungen an Haben: 1200 Bank
  • SKR04: Soll: 2320 Steuerrückstellungen an Haben: 1800 Bank
  • SKR05: Soll: 2320 Steuerrückstellungen an Haben: 1200 Bank

Buchungssatz:

Konto (SKR03)Konto (SKR04)Konto (SKR05)BezeichnungSollHaben
095123202320Steuerrückstellungen8.000,00 €
120018001200Bank8.000,00 €

WICHTIG: Die Gegenbuchung zur Auflösung der Steuerrückstellung erfolgt in der Regel auf das Bankkonto (oder Kasse), da die Steuer tatsächlich bezahlt wird. Die Beispiele 1 und 2 zeigen die Bildung bzw. Anpassung der Rückstellung, die gegen Aufwand gebucht wird.

Häufige Fehler und Fallstricke

  • Fehlerhafte Schätzung der Steuerlast: Unzureichende oder überhöhte Schätzungen können zu falschen Finanzdarstellungen führen. Eine realistische Einschätzung erfordert Fachwissen und Erfahrung.
  • Nicht GoBD-konforme Dokumentation: Unzureichende Nachvollziehbarkeit bei der Bildung und Auflösung von Rückstellungen kann zu Problemen bei Prüfungen führen. Alle Berechnungen, Annahmen und relevanten Unterlagen müssen sorgfältig dokumentiert werden.
  • Nicht rechtzeitige Anpassung der Rückstellungen: Veränderungen in der Unternehmenssituation oder Steuergesetzgebung erfordern eine zeitnahe Anpassung der Rückstellungen. Eine regelmäßige Überprüfung ist daher unerlässlich.
  • Falsche Kontierung: Verwechslung von Steuerrückstellungen mit anderen Arten von Rückstellungen kann die Bilanz verzerren. Eine klare Abgrenzung ist wichtig.
  • Versäumnis der Auflösung von Rückstellungen: Unnötig lange bestehenbleibende Rückstellungen können zu einer fehlerhaften Darstellung der finanziellen Situation führen. Nach Begleichung der Steuer ist die Rückstellung zeitnah aufzulösen.
  • Ignorieren steuerlicher Änderungen: Änderungen in Steuergesetzen müssen in der Rückstellungsbildung berücksichtigt werden. Eine ständige Weiterbildung ist daher notwendig.
  • Unzureichende Berücksichtigung von Zinssätzen: Bei langfristigen Rückstellungen können Zinsberechnungen erforderlich sein, um den Barwert korrekt darzustellen. Dies ist insbesondere bei Pensionsrückstellungen relevant, kann aber auch bei anderen langfristigen Steuerrückstellungen eine Rolle spielen.

Rechtstipps und Best Practices

  • Regelmäßige Überprüfung der Rückstellungen: Mindestens einmal jährlich (im Rahmen der Jahresabschlusserstellung) sollten alle Rückstellungen auf ihre Angemessenheit und Aktualität überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Eine häufigere Überprüfung kann bei wesentlichen Änderungen der Unternehmenssituation oder der Steuergesetze sinnvoll sein.
  • Dokumentation und Nachvollziehbarkeit: Halten Sie alle Berechnungen und Annahmen zur Bildung von Rückstellungen schriftlich fest, um diese bei Prüfungen vorlegen zu können. Die Dokumentation sollte so detailliert sein, dass ein sachverständiger Dritter die Berechnungen nachvollziehen kann.
  • Schulung und Weiterbildung: Stellen Sie sicher, dass Ihre Buchhaltungsmitarbeiter regelmäßig über Änderungen in der Steuergesetzgebung informiert werden. Dies kann durch interne Schulungen oder externe Weiterbildungsmaßnahmen erfolgen.
  • Beratung durch Steuerexperten: Ziehen Sie bei Unsicherheiten oder komplexen Sachverhalten einen Steuerberater hinzu, um fehlerhafte Rückstellungen zu vermeiden. Ein Steuerberater kann Ihnen bei der korrekten Bewertung und Dokumentation der Rückstellungen helfen.
  • Periodenabgrenzungsprinzip beachten: Rückstellungen sollten immer darauf abzielen, die Steuerlast periodengerecht zu erfassen, um den Gewinn korrekt auszuweisen. Die Rückstellung muss dem Zeitraum zugeordnet werden, in dem die wirtschaftliche Belastung entstanden ist.
  • Sorgfältige Schätzung: Die Schätzung der Steuerrückstellung sollte auf einer fundierten Grundlage beruhen und alle relevanten Informationen berücksichtigen. Dies kann die Analyse vergangener Steuerbescheide, die Berücksichtigung aktueller Geschäftsergebnisse und die Einschätzung zukünftiger Entwicklungen umfassen.

Siehe auch

Verwandte Begriffe im Glossar: