Fernverkauf
Definition
Der Begriff “Fernverkauf” bezeichnet den Verkauf von Waren an Privatpersonen in anderen EU-Mitgliedstaaten, bei dem die Waren direkt an den Endkunden geliefert werden. Dies ist besonders relevant, wenn die Warenlieferung aus einem anderen EU-Land erfolgt und bestimmte Umsatzgrenzen überschritten werden.
Bedeutung in der Praxis
Fernverkäufe gewinnen für kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) zunehmend an Bedeutung, insbesondere im E-Commerce. Durch die Digitalisierung und den Online-Handel können KMUs ihre Produkte leicht in verschiedene EU-Länder verkaufen. Dabei müssen sie jedoch die jeweils geltenden Umsatzsteuerregelungen beachten. Ein typisches Beispiel ist ein deutscher Online-Händler, der seine Waren an Kunden in Frankreich verkauft. Wenn die jährlichen Umsätze bestimmte Schwellenwerte überschreiten, muss der Händler die [Umsatzsteuer](/lexikon/glossar/umsatzsteuer “Umsatzsteuer - Definition und Bedeutung”) des Ziellandes erheben und abführen.
Für KMUs bedeutet dies, dass sie nicht nur die Versand- und Lieferprozesse optimieren müssen, sondern auch die steuerlichen Verpflichtungen in jedem belieferten Land kennen sollten. Dank des One-Stop-Shop (OSS) Verfahrens können Unternehmen ihre steuerlichen Meldepflichten zentralisieren und vereinfachen, indem sie alle EU-Umsätze über ein einziges Portal abwickeln.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für den Fernverkauf finden sich in der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie, insbesondere in den Artikeln, die den grenzüberschreitenden Warenverkehr regeln. Ab dem 1. Juli 2021 gelten neue Regelungen, die die bisherigen Lieferschwellen durch eine einheitliche Schwelle von 10.000€ für alle EU-Länder ersetzt haben. Überschreiten die Umsätze eines Unternehmens diese Schwelle, müssen die verkauften Waren im Bestimmungsland versteuert werden.
Für das Jahr 2024/2025 bleibt diese Regelung bestehen, wobei die EU weiterhin das Ziel verfolgt, den Binnenmarkt zu harmonisieren und den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu reduzieren. Die Einführung des OSS-Verfahrens vereinfacht die Verwaltung der Mehrwertsteuer für grenzüberschreitende Verkäufe erheblich.
Praxisbeispiele
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Ein Online-Händler in Deutschland verkauft Waren im Wert von 15.000€ an Privatkunden in Spanien. Da er die Schwelle von 10.000€ überschreitet, muss er die spanische Umsatzsteuer anwenden und über das OSS-Verfahren abführen.
- [Buchungssatz](/lexikon/glossar/buchungssatz “Buchungssatz - Definition und Bedeutung”) (vereinfacht): Soll [Forderungen](/lexikon/glossar/forderungen “Forderungen - Definition und Bedeutung”) aus Lieferungen und Leistungen 1400 ([SKR03](/lexikon/glossar/skr03 “SKR03 - Definition und Bedeutung”)) / 1200 ([SKR04](/lexikon/glossar/skr04 “SKR04 - Definition und Bedeutung”)) an Haben Erlöse 19% USt 8400 (SKR03) / 4400 (SKR04) und Umsatzsteuer 19% 1776 (SKR03) / 3806 (SKR04).
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Ein österreichischer Hersteller von Handtaschen liefert seine Produkte an Kunden in Italien und Frankreich. Er nutzt das OSS-Verfahren, um die verschiedenen Umsatzsteuerverpflichtungen in den jeweiligen Ländern zentral zu verwalten.
- Buchungssatz (vereinfacht): Soll Bank 1200 (SKR03) / 1800 (SKR04) an Haben Erlöse 19% USt 8400 (SKR03) / 4400 (SKR04).
Häufige Fehler
- Unkenntnis über die Umsatzschwellen, die zur Anwendung der Umsatzsteuer des Ziellandes führen.
- Fehlende Registrierung im OSS-Verfahren, was zu komplizierten und fehleranfälligen Einzelfallmeldungen führt.
- Unzureichende Dokumentation der Verkäufe, was zu Problemen bei der Steuerprüfung führen kann.
- Falsche Berechnung der Umsatzsteuer aufgrund unterschiedlicher Steuersätze in den EU-Ländern.
- Unterschätzung der Komplexität der steuerlichen Verpflichtungen bei grenzüberschreitendem Handel.
Tipps für KMUs
- Nutzen Sie das OSS-Verfahren, um die Verwaltung Ihrer EU-Umsätze zu vereinfachen.
- Halten Sie sich über die aktuellen Umsatzsteuerregelungen in den EU-Ländern auf dem Laufenden.
- Implementieren Sie eine Softwarelösung zur Überwachung Ihrer Umsätze und zur automatischen Berechnung der korrekten Umsatzsteuer.
- Schulen Sie Ihre Mitarbeiter im Bereich des grenzüberschreitenden Handels und der damit verbundenen Steuerpflichten.
- Ziehen Sie bei Unsicherheiten einen Steuerberater hinzu, der auf internationale Umsatzsteuer spezialisiert ist.
Siehe auch
Der Begriff Fernverkauf steht in engem Zusammenhang mit dem One-Stop-Shop (OSS), einer zentralen Anlaufstelle zur Abwicklung von Umsatzsteueranmeldungen bei grenzüberschreitenden Verkäufen innerhalb der EU. Dies erleichtert die Erfüllung von steuerlichen Verpflichtungen bei EU-Umsätzen.