Ausgangsrechnung mit 7% Umsatzsteuer buchen
So buchen Sie Verkaufsrechnungen mit dem ermäßigten Steuersatz von 7% korrekt
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Überblick
Bei der Buchung einer Ausgangsrechnung mit 7% Umsatzsteuer erfasst Du Umsatzerlöse, die durch den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen entstanden sind, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Diese Art der Buchung wird benötigt, wenn Du beispielsweise Bücher, Kunstwerke oder Lebensmittel verkaufst, die in Deutschland mit 7% Umsatzsteuer belegt sind.
Wann wird diese Buchung benötigt?
- Verkauf von Büchern oder Zeitschriften.
- Verkauf von Lebensmitteln, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen.
- Verkauf von Kunstgegenständen.
- Verkauf von landwirtschaftlichen Erzeugnissen.
Buchungssatz
Hier eine Übersicht der Konten für SKR03 und SKR04:
| Konto (SKR03) | Konto (SKR04) | Bezeichnung | Soll | Haben |
|---|---|---|---|---|
| 1400 | 1200 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | X.XXX | |
| 8300 | 4300 | Erlöse 7% USt | X.XXX | |
| 1771 | 3801 | Umsatzsteuer 7% | XXX |
Schritt-für-Schritt Anleitung
-
Rechnung erstellen: Stelle die Rechnung an Deinen Kunden aus, indem Du den Nettoverkaufspreis und die 7% Umsatzsteuer berechnest.
-
Forderung eintragen: Buche den Gesamtbetrag der Rechnung (Nettoverkaufspreis + Umsatzsteuer) auf das Konto Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. SKR03: 1400, SKR04: 1200.
-
Umsatzerlöse erfassen: Buche den Nettoverkaufspreis auf das Konto Erlöse 7% USt. SKR03: 8300, SKR04: 4300.
-
Umsatzsteuer abführen: Buche die 7% Umsatzsteuer auf das Konto Umsatzsteuer 7%. SKR03: 1771, SKR04: 3801.
Praxisbeispiel mit Zahlen
Ausgangssituation: Ein Verlag verkauft ein Buch für 1000€ netto an einen Kunden.
Berechnung:
- Nettopreis: 1000€
- Umsatzsteuer (7%): 70€
- Gesamtbetrag: 1070€
Buchung (SKR03): Soll Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1400 an Haben Erlöse 7% USt 8300 und Haben Umsatzsteuer 7% 1771
Buchung (SKR04): Soll Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1200 an Haben Erlöse 7% USt 4300 und Haben Umsatzsteuer 7% 3801
Buchung (Tabellarisch):
| Konto (SKR03) | Konto (SKR04) | Bezeichnung | Soll | Haben |
|---|---|---|---|---|
| 1400 | 1200 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1070,00€ | |
| 8300 | 4300 | Erlöse 7% USt | 1000,00€ | |
| 1771 | 3801 | Umsatzsteuer 7% | 70,00€ |
Wichtige Hinweise
- Stelle sicher, dass der richtige Steuersatz angewendet wird.
- Überprüfe, ob die Ware oder Dienstleistung tatsächlich dem ermäßigten Steuersatz unterliegt.
- Achte darauf, dass die Rechnung alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthält.
- Halte die Zahlungsziele im Auge, um Forderungen rechtzeitig einzuziehen.
- Bewahre Belege und Rechnungen ordnungsgemäß auf.
Häufige Fehler
- Falscher Steuersatz: Manchmal wird fälschlicherweise der reguläre Steuersatz von 19% angewendet. Prüfe, ob 7% zutreffen.
- Fehlende Rechnungsangaben: Unvollständige Rechnungen können zu steuerlichen Problemen führen. Überprüfe die Pflichtangaben.
- Verwechslung von Konten: Achte darauf, die richtigen Konten zu verwenden, um Verwirrung in der Buchhaltung zu vermeiden.
Rechtliche Grundlagen
Die Umsatzbesteuerung in Deutschland wird im Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt. Der ermäßigte Steuersatz von 7% ist in § 12 UStG festgelegt und betrifft bestimmte Waren und Dienstleistungen, die in Anlage 2 des UStG aufgelistet sind.
Tipps für die Praxis
- Regelmäßige Schulungen: Halte Dich und Dein Team über Änderungen im Steuerrecht auf dem Laufenden.
- Automatisierung nutzen: Verwende Buchhaltungssoftware, um Fehler zu minimieren und Prozesse zu beschleunigen.
- Beratung in Anspruch nehmen: Zögere nicht, einen Steuerberater zu konsultieren, wenn Du unsicher bist.
- Kontinuierliche Überprüfung: Führe regelmäßige Kontrollen durch, um die Genauigkeit der Buchhaltung zu gewährleisten.
Rechtsquellen
Die folgenden BMF-Schreiben und Verwaltungsanweisungen bilden die rechtliche Grundlage für diesen Artikel:
- Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) (01.10.2010 (laufend aktualisiert), BStBl I Sondernummer 1/2010)
- GoBD - Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern (28.11.2019, BStBl I 2019, 1269)
Verwandte Begriffe im Glossar
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