Konto 0070
Geschäftsausstattung
Kontonummer
0070
Kontoart
Aktiva
Kategorie
Sachanlagen
Zusammenfassung
Das Buchungskonto 0070 “Geschäftsausstattung” im SKR05-Kontenrahmen dient der Erfassung und Verwaltung von Investitionen in langlebige materielle Wirtschaftsgüter, die zur Ausstattung eines Unternehmens gehören. Es ist ein Aktivkonto, das Teil der Sachanlagen ist und spielt eine wesentliche Rolle in der Zuordnung von Kosten zu bestimmten Kostenstellen innerhalb der Kostenrechnung.
Verwendungszweck
Das Konto 0070 “Geschäftsausstattung” wird verwendet, um Anschaffungen zu erfassen, die zur Ausstattung eines Unternehmens gehören, wie zum Beispiel Büromöbel, Computer, Drucker oder andere Büroeinrichtungen. Diese Güter müssen eine gewisse Lebensdauer haben und werden nicht direkt in den Produktionsprozess einbezogen. Die Erfassung auf diesem Konto ist notwendig, um eine korrekte Bilanzierung der Sachanlagen zu gewährleisten.
In der Praxis wird das Konto genutzt, wenn ein Unternehmen neue Büromöbel anschafft. Die Anschaffungskosten dieser Möbel werden auf das Konto 0070 gebucht. Bei der Buchung ist darauf zu achten, dass der Nettowert der Anschaffung erfasst wird, während die Umsatzsteuer auf das entsprechende Vorsteuerkonto gebucht wird.
Für Unternehmen mit einer ausgeprägten Kostenstellenstruktur ist es wichtig, die Geschäftsausstattung den jeweiligen Kostenstellen zuzuordnen. So können etwa die Kosten für die Ausstattung eines bestimmten Büros direkt der entsprechenden Abteilung zugewiesen werden, was eine präzisere Kostenkontrolle ermöglicht.
Kostenrechnerische Aspekte
In der Kostenrechnung spielt das Konto “Geschäftsausstattung” eine wichtige Rolle bei der Zuordnung von Gemeinkosten zu den entsprechenden Kostenstellen. Die erfassten Werte auf diesem Konto tragen zur Erstellung des Betriebsabrechnungsbogens (BAB) bei, indem sie den jeweiligen Kostenstellen zugeordnet werden.
Die Abschreibungen, die auf der Geschäftsausstattung basieren, werden ebenfalls den jeweiligen Kostenstellen zugeordnet. Dies ermöglicht eine genaue Abbildung der Kosten, die durch die Nutzung dieser Ausstattung in den verschiedenen Unternehmensbereichen entstehen. Die genaue Zuordnung hilft dabei, die Wirtschaftlichkeit einzelner Abteilungen zu bewerten und Kostenoptimierungen vorzunehmen.
Steuerliche Aspekte
Bei der Erfassung der Geschäftsausstattung sind die GoBD-Anforderungen zu beachten, die eine ordnungsgemäße und nachvollziehbare Buchführung sicherstellen. Zudem müssen die Anschaffungskosten gemäß den steuerlichen Abschreibungsvorschriften erfasst werden, was bedeutet, dass die Anschaffungen über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
Die Umsatzsteuer wird bei der Anschaffung der Geschäftsausstattung als Vorsteuer erfasst, sofern das Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Dabei ist der reguläre Steuersatz von 19% zugrunde zu legen. Wichtig ist, dass die Aufzeichnungen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, um bei einer steuerlichen Prüfung Bestand zu haben.
Buchungsbeispiele
Beispiel 1: Anschaffung von Büromöbeln
Soll: 0070 Geschäftsausstattung – 5.000 €
Haben: 4400 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen – 5.950 €
Soll: 1576 Vorsteuer – 950 €
Ein Unternehmen kauft neue Büromöbel im Wert von 5.000 € netto. Die Vorsteuer wird separat erfasst.
Beispiel 2: Kauf eines Druckers für die Marketingabteilung
Soll: 0070 Geschäftsausstattung – 1.500 €
Haben: 4400 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen – 1.785 €
Soll: 1576 Vorsteuer – 285 €
Der Drucker wird der Marketingkostenstelle zugeordnet, um die Kosten exakt zu verteilen.
Beispiel 3: Abschreibung einer Büroausstattung
Soll: 6520 Abschreibungen auf Sachanlagen – 1.000 € Haben: 0070 Geschäftsausstattung – 1.000 €
Jährliche Abschreibung für die Büroausstattung.
Häufige Fehler und Fallstricke
- Falsche Zuordnung: Oft wird die Ausstattung versehentlich als Verbrauchsmaterial gebucht, was zu falschen Kostenstellenabrechnungen führt.
- Nichtbeachtung der Vorsteuer: Die Vorsteuer wird manchmal nicht korrekt erfasst, was zu steuerlichen Nachteilen führen kann.
- Fehlende Abschreibungen: Die regelmäßige Abschreibung der Geschäftsausstattung wird häufig vergessen oder falsch berechnet.
- Unklare Dokumentation: Unzureichende Belege zur Anschaffung können bei einer Prüfung Probleme bereiten.
- Falsche Kostenstellenzuordnung: Nicht korrekte Zuordnung der Ausstattungen zu den Kostenstellen kann die Kostenrechnung verfälschen.
- Nichtaktualisierung des Anlageverzeichnisses: Nach Anschaffungen wird oft das Anlageverzeichnis nicht zeitnah aktualisiert.
- Nichtberücksichtigung von Restwerten: Bei der Veräußerung von Geschäftsausstattung wird der Restwert häufig nicht korrekt erfasst.
Rechtstipps und Best Practices
- Sorgfältige Dokumentation: Alle Anschaffungen sollten mit entsprechenden Belegen und einer klaren Beschreibung der genutzten Kostenstellen dokumentiert werden.
- Regelmäßige Überprüfung: Mindestens einmal jährlich sollte das Anlageverzeichnis geprüft und mit den Buchhaltungsdaten abgeglichen werden.
- Einhaltung der Abschreibungsvorschriften: Die korrekte Berechnung der Abschreibung sichert die finanzielle Planung und Steueroptimierung.
- Kostenstellenorientierte Buchung: Alle Buchungen sollten direkt den entsprechenden Kostenstellen zugeordnet werden, um die Kostenkontrolle zu verbessern.
- Integration in die Kostenrechnung: Die Geschäftsausstattung sollte stets im Zusammenhang mit anderen Kostenrechnungsinstrumenten betrachtet werden, um umfassende Transparenz zu gewährleisten.